Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahme im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen.