Strahlenschutz

Radon, was ist das?

Radon (222Rn) entsteht bei dem Zerfall von Uran (238U), welches in der Erdkruste je nach Gesteinsart verschieden stark vorhanden ist. Da Radon gasförmig ist, breitet es sich über die Gesteinsporen und -spalten zur Erdoberfläche aus und kann sich bei Undichtigkeiten in Gebäuden verteilen und anreichern. Die Radonkonzentrationen sind in Gebäuden deutlich höher als im Freien und variieren stark je nach Zeit und Ort.

Die Radonkonzentration wird meist in Becquerel je Kubikmeter (Bq/m³) gemessen. Man bestimmt damit, wie viele Kernzerfälle des radioaktiven Gases pro Sekunde in einem Kubikmeter Luft passieren.

Warum ist Radon gefährlich?

Durch Radon kann Lungenkrebs entstehen. Schaut man jedoch genauer hin, ist nicht das gasförmige Radon für das erhöhte Krebsrisiko verantwortlich, sondern seine festen Zerfallsprodukte.

Was muss ich beachten?

Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Radon sind in der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) verankert.

Nach §124 und §126 gilt in Aufenthaltsräumen aller Art ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (gemittelte Radonkonzentration in der Luft über ein Jahr gemessen). Seit Janur 2021 gilt in den Gebieten mit einer generell hohen Radonkonzentration die Verpflichtung von Langzeitmessungen (12 Monate) an Arbeitsplätzen im Erdgeschoss und/oder im Keller (§127 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG). Zuständig hierfür sind der/die für den Arbeitsplatz verantwortlichen Personen – diese Verpflichtung gilt für jede Form von Gewerbe in den betroffenen Gebieten (§127 Absatz 2). Wird ein neuer Arbeitsplatz im Erdgeschoss oder Keller eines Radongebietes ausgewiesen, muss hier innerhalb von sechs Monaten die Messung starten.

Zudem sind alle Arbeitsplätze in „Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon“ (StrSchG, Anlage 8) zu Messungen verpflichtet (§127 Absatz 1 Satz 2 StrSchG). Bei Überschreitung des Referenzwertes hat der Arbeitsplatzverantwortliche umgehend Maßnahmen zur Reduzierung der Radonbelastung einzuleiten (§128 StrSchG). Kann der Referenzwert auf Dauer nicht unterschritten werden, so müssen weitere Maßnahmen nach StrSchG ergriffen werden (§129, §130, §131). Liegt die im Jahr gemittelte Radonkonzentration unter 300 Bq/m³, ist kein weiteres Handeln verpflichtend. Der Nachweis zur Unterschreitung des Referenzwertes muss für 5 Jahre aufbewahrt und gegebenenfalls bei der Behörde vorgezeigt werden (§127 Absatz 3).

Wer hilft mir weiter?

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