Tätigkeiten mit Schusswaffen und Munition

Tätigkeiten mit Schusswaffen und Munition haben u.a. Behörden aus Landes- und Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr, Zoll sowie Privatunternehmen aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass Tätigkeiten im Umgang mit Schusswaffen und Munition nicht nur äußerst gefährlich sind, sondern auch eine gründliche Risikobeurteilung erfordern. Die Risikobeurteilung umfasst eine eingehende Analyse aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Schusswaffen und Munition, einschließlich der Handhabung, Lagerung, dem Transport und der Schulung. Die Schutzmaßnahmen zur Risikominderung basieren gemäß dem dualem Arbeitsschutzrechtssystem sowie aus weiteren Anforderungen wie beispielsweise dem Waffengesetz (WaffG) und der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Ab sofort steht unserem Kundenkreis die Gefährdungsbeurteilung „Tätigkeiten mit Schusswaffen und Munition“ online zur Verfügung.